Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei Malke

G
Gesellschaftsrecht
I
In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit dem Gesellschaftsrecht jenes Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privaten bzw. privatrechtlichen Personenvereinigungen, welche zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden beschäftigt. Daneben hat das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedstaaten in Deutschland Geltung.