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Das Bundesarbeitsgericht (10 AZB 78/12) hat erneut bestätigt, dass für den Rechtsstreit zwischen einer juristischen Person und deren Vertretungsorgan der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten verschlossen ist. Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass der Kläger (GmbH-Geschäftsführer) sich gegen die Kündigung durch den Insolvenzuverwalter der GmbH wehren und Vergütungsanspüche durchsetzen wollte. Er war vor seiner Berufung zum GmbH-Geschäftsführer…

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